15.08.2020

Achtung bei Rückkehr aus einem Risikogebiet!


Sollten Sie sich in den Sommerferien in einem Risikogebiet (z.B. in der Türkei, in Ägypten oder in Bosnien-Herzegowina) aufgehalten haben und nach dem 1.8.20 nach Deutschland zurückgekehrt sein, so beachten Sie bitte, dass Sie gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung dazu verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene häusliche Quarantäne zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten. Dies gilt auch, wenn ein Gebiet erst während Ihres Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen wurde (z.B. Spanien: Katalonien, Balearen).
Das bedeutet für Ihre Kinder, dass sie frühestens nach Ablauf der häuslichen Quarantäne wieder die Schule besuchen dürfen. Eine Alternative ist eine Testung. Sollte der Test negativ ausfallen, ist ein Schulbesuch möglich. Bitte sprechen Sie das Vorgehen unbedingt mit Ihrem Arzt oder dem Gesundheitsamt ab.
Bereits vor den Sommerferien hatten wir Sie anhand eines Schreibens der Schulbehörde vom 29.6. auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Nähere Informationen erhalten Sie über nachfolgende Links:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Auch im neuen Schuljahr hat der Gesundheitsschutz aller am Schulleben beteiligten Personen für uns unverändert oberste Priorität. Wir geben weiterhin unser Bestes, um den Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutzes auf der einen sowie der Erfüllung unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags (Schulpflicht) auf der anderen Seite gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Becker
(Schulleiterin)