07.11.2020

Elterninfo Kontaktpersonen

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

immer wieder taucht dir Frage auf, wie man sich im Falle eines positiven „Coronatests“ verhalten muss, wer als unmittelbare Kontaktperson gilt und welche Konsequenzen dies für den privaten und schulischen Alltag hat. Ich möchte versuchen, Ihnen hier einige grundlegende Informationen zukommen lassen, weise aber darauf hin, dass dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unter dem Vorbehalt etwaiger Fehler erfolgt, denn wie Sie wissen, befinden wir uns derzeit in einem Prozess, in dem es auch immer wieder Änderungen gibt.

Wann ist man Kontaktperson der „Kategorie 1“?
Zunächst gilt, dass eine Person dann als Kontaktperson der „Kategorie 1“ eingeordnet wird, wenn sie länger als 15 Minuten ohne Maske in unmittelbarer Nähe (Abstand geringer als 1,5 Meter) zu einer nachweislich positiv auf das Corona-Virus getesteten Person verweilte.
Als Kontaktperson der „Kategorie 1“ ist es zwingend erforderlich, dass Sie das Gesund-heitsamt (meistens über den Hausarzt) und die Schule informieren. Das Gesundheitsamt verfügt dann aller Voraussicht nach eine Quarantäne (Berechnung: Datum des letzten Kontaktes plus 14 Tage).

Was muss man als Kontaktperson der „Kategorie 2“ berücksichtigen?
Ist ein Familienmitglied, eine Person im Arbeitsumfeld, eine Mitschülerin oder ein Mitschüler Kontaktperson der „Kategorie 1“, dann sind die anderen Familienmitglieder und Schülerinnen und Schüler zunächst Kontaktpersonen der „Kategorie 2“ – es sei denn, sie hatten selbst unmittelbaren Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person.
Seit dem 2.November gilt an unserer Schule die Maskenpflicht, so dass wir damit den unmittelbaren Kontakt unterbrechen. Wichtig zu wissen ist, dass man als Kontaktperson der „Kategorie 2“ in den meisten Fällen keine Quarantäneverfügung erhält.
Diese Personen dürfen also zunächst weiterarbeiten, oder weiter die Schule besuchen. Die Kontakte sollen aber reduziert werden und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln müssen streng befolgt werden.

Grundsätzlich gilt, dass das Gesundheitsamt in einem engen Kontakt zur Schule steht und die notwendigen weiteren Schritte in enger Abstimmung passieren.
Wichtig ist es, genau auf seine Gesundheit zu achten: Von einem Schulbesuch ist bei einem gehäuften Auftreten von verschiedenen Symptomen oder bei schwerer Ausprägung einzelner Symptome abzusehen. Sollten typische Symptome bei Ihrem Kind – zumal als Kontaktperson der „Kategorie 2“ – auftreten, dann lassen Sie sich bitte umgehend ärztlich beraten und Ihr Kind ggf. auch untersuchen und testen.

Was sind bekannte Symptome des Covid-19-Virus?
Die häufigsten Symptome sind Fieber über 38°C, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Bei einigen Personen kommt es zu einem vorübergehenden Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, dessen Ursache derzeit erforscht wird. Einige Menschen können eine Lungenentzündung mit Kurzatmigkeit und Luftnot bekommen.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de/informieren/symptome-erkennen/)

 Und zum Schluss noch eine ganz wichtige Bitte:
Sollte Ihr Kind an Covid-19 erkrankt sein oder als Verdachtsfall „Kontaktperon der Kategorie 1 und 2“ eingestuft werden, informieren Sie bitte umgehend die Klassenleitung Ihres Kindes oder rufen Sie direkt in der Schule an.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.

(Heidi Becker, Schulleiterin)

Zur weiteren Verdeutlichung finden Sie hier eine graphische Darstellung des Robert- Koch- Instituts zur Kontaktpersonennachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen: