23.04.2021

Elternbrief zur Verpflichtung zu Selbsttests

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der gestrigen Verabschiedung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes, sind auch wir verpflichtet, dass sich die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich testen.

Wenn jemand diese Selbsttestungen verweigert, bedeutet dies, dass der Schüler/ die Schülerin die Schule nicht mehr betreten darf. Die Präsenzpflicht bleibt bestehen und es müssen Aufgaben von zuhause aus bearbeitet werden.

Nähere Informationen finden Sie im Elternschreiben der Bildungsministerin (s. Anlage).

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Testung:

a)     Wir werden Selbsttests in der Sporthalle durchführen. Diese Tests werden eigenständig von den Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

b)     Sie können Selbsttests mit Ihren Kindern zuhause durchführen. Sie müssen dann Ihren Kindern das Formular „Qualifizierte Selbstauskunft Selbsttest“ (s. Anlage) ausgefüllt an den ersten beiden Schultagen mit in die Schule geben. Die Tests müssen Sie selbst kaufen.

c)     Sie können eine Teststation aufsuchen. Dort erhält ihr Kind ein Zertifikat. Dieses darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss dann mit in die Schule gebracht werden. Hier noch ein Hinweis: Diese Tests sind kostenfrei.

Bitte informieren Sie die Klassenleitung Ihres Kindes, wenn Sie nicht die Selbsttestung in der Schule möchten, sondern zuhause oder an einer Teststation Tests durchführen lassen werden.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir leider die Tests, die wir an der Schule verwenden, nicht mit nach Hause geben dürfen. Bei Selbsttestungen an der Schule kann die Schule keine Negativbescheinigung ausstellen.

Da Testpflicht ausgesprochen wurde, ist es nicht mehr nötig, dass Sie Ihren Kindern eine Einverständniserklärung mitgeben.

Trotz aller Veränderungen, bitten wir Sie sicherzustellen:

1)             Seien Sie an den Testtagen bitte stets telefonisch erreichbar, sodass wir Sie umgehend im Falle einer positiven Testung Ihres Kindes per Telefon kontaktieren können.

2)             Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kind im Falle einer positiven Testung möglichst zeitnah abgeholt werden kann, da es den Unterricht umgehend verlassen muss. Ein positives Testergebnis wir von uns schriftlich dokumentiert und Ihnen ausgehändigt. Es muss umgehend ein weiterer Test im Schnelltestzentrum oder bei einem Hausarzt durchgeführt werden, um zu kontrollieren, ob wirklich eine Infektion vorliegt.

Sollte Ihr Kind an einem Test nicht teilnehmen können, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, wird die Testung am nächsten regulären Termin wieder aufgenommen. Ein „Nachholen“ von Tests ist nicht vorgesehen.

 

Weiterhin bitten wir Sie, über ein mögliches positives Testergebnis mit Ihrem Kind zu sprechen, mögliche Ängste aufzugreifen und auch deutlich zu machen, dass dies zunächst nur ein Hinweis auf eine mögliche Infektion sein kann und auch eine „falsch-positive“ Testung bei Schnelltests durchaus vorkommt. Eine Corona-Infektion ist, genauso wie andere Erkrankungen, kein Stigma und kann jeden treffen.

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, weitere Informationen zu den Selbsttests an Schulen finden Sie unter: corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/dokumente/. Auch die Informationen zum Datenschutz sind hier zu finden.

Viele Grüße

(Heidi Becker, Schulleiterin)

Schreiben der Ministerien

Auskunft Selbsttest