Informationen zur iPad-Ausstattung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassenstufen 5-12,
seit nunmehr drei Jahren sind wir in der glücklichen Lage, dass unsere Schülerinnen und Schüler sowie alle Kolleginnen und Kollegen mit iPads, Schutzhüllen und Stiften durch unsere Kreisverwaltung ausgestattet wurden. Dies vereinfachte uns den Unterrichtsalltag in der Pandemiezeit und danach. Die digitale Bildung hielt Einzug in alle Unterrichtsfächer und Schulstufen und die vorhandenen Geräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat unsere Klassenräume so ausgestattet, dass sich die ipads kinderleicht mit den „Apple-TVs“ verbinden lassen, sodass beispielsweise Arbeitsergebnisse am Board präsentiert werden können. Während des Arbeitens am iPad nutzen wir die „Classroom-App“ von Apple. Sie ermöglicht es uns Lehrkräften, die Kinder beim Lernen zu betreuen, auch wenn sie in der letzten Reihe sitzen und die Lehrkraft sich vorne am Pult befindet. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Jugendmedienschutz wichtiger Bestandteil unseres Medienkonzeptes ist, den wir unter anderem an unseren „Schwerpunkttagen“ zum Thema machen. In unseren Computerräumen schulen wir, wie Sie wissen, auch die Office-Programme (Word, Excel, PowerPoint), am iPad aber zusätzlich die Apple-Pendants (Pages, Numbers, Keynote), um unsere Schülerinnen und Schüler optimal auf die Berufswelt vorzubereiten.
Ab dem Schuljahr 2023/24 ist es für neue Schülerinnen und Schüler nur noch dann möglich, ein iPad über die Kreisverwaltung auszuleihen, wenn sie einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) haben.
Was ändert sich für mein Kind (aktuelle Klassen 6-10) im kommenden Schuljahr?
Die iPad-Ausleihe über die Kreisverwaltung können Sie wie bisher weiterführen ODER Sie beenden Ihren Vertrag mit der Kreisverwaltung und erwerben oder finanzieren ein neues iPad. Wenn Ihr Kind sein aktuelles iPad zurückgeben möchte, ist dies bei Herrn Schmahl bei uns in der Schule möglich.
Welche Ausstattung wünscht die Schule ab dem kommenden Schuljahr?
Damit ihr Kind weiterhin bestmöglich in unserer Schule mitarbeiten kann, benötigt es auch ab dem kommenden Schuljahr ein iPad mit Hülle und Stift. Auch Kopfhörer mit Klinkenstecker sollten zur Standardausstattung gehören. Ein sehr günstiges Kopfhörermodell ist für schulische Zwecke absolut ausreichend. Die Kopfhörer sollen immer im Mäppchen gelagert werden, damit sie stets griffbereit sind.Weitere Informationen hier im Elternbrief.
Ich möchte ein neues iPad für mein Kind kaufen/finanzieren. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wir freuen uns, mit der ACS Group (tabletklasse.de) einen zuverlässigen Partner an unserer Seite zu haben, über den sie ein iPad für Ihr Kind finanzieren oder erwerben und versichern können. Hierzu hat die ACS Group, in enger Zusammenarbeit mit uns, einen Shop exklusiv für unsere Schule aufgebaut, bei dem Sie ganz persönlich auswählen können, welches iPad, welchen Stift und welche Hülle Sie für Ihr Kind anschaffen wollen und ob Sie das iPad finanzieren oder sofort kaufen möchten. Wichtig ist der Unterschied zu einem Leasingmodell: Das iPad gehört nach der Finanzierungszeit Ihnen, ohne dass eine Anschlussrate gezahlt werden muss. An dieser Stelle sei erwähnt, dass das günstigste Modell des Shops für die schulischen Zwecke ausreichend ist.
Zusätzlich sind eine Schutzhülle und eine Tastatur möglich. Wir empfehlen auch eine Versicherung über die ACS Group: Dies ist ein großer Unterschied zur vorherigen Ausleihe über die Kreisverwaltung. Ist das iPad defekt, schicken Sie es ein und es wird innerhalb von ein paar Tagen repariert oder man erhält ein Ersatzgerät.
iPad-Bestellung über die ACS-Group für unsere Schule:https://tabletklasse.de/Geben Sie bei der Bestellung den Namen des Kindes und unsere Schule (Rochus-Realschule plus mit FOS Bingen) an, dann wird das Gerät vorkonfiguriert und personalisiert ausgeliefert. |
Die Apple DEP-Geräteregistrierung, d.h. dass das Gerät in die Fernverwaltung der Schule/Kreisverwaltung eingebunden wird, übernimmt die ACS Group kostenlos. Hierdurch werden beispielsweise ausgewählte Apps für den Unterricht automatisch installiert.
Das Online-Formular zur Einbindung Ihres privat gekauften iPads finden Sie hier:https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT-Einwilligungserklaerung.php |
Sollten Sie es bevorzugen, das iPad in einem anderen Shop zu kaufen, muss die Kreisverwaltung sich um die Einbindung Ihres Gerätes in das Mobiles Device Management im Nachhinein kümmern. Mindeststandards sollten beim Kauf eines iPads erfüllt sein: max. Alter von 24-36 Monaten, Gerätespeicher muss mindestens 64 GB umfassen, Nutzung eines aktuellen iOS-Betriebssystems.
Gerne verweisen wir zusätzlich auf wichtige Grundsatzinformationen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur iPad-Ausleihe: https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schul-IT.php
Wir freuen uns darauf, auch im Schuljahr 2024/25 die digitale Bildung voranzutreiben und mit unseren Schülerinnen und Schülern mit den iPads weiterhin produktiv zu arbeiten.