04.12.2023

Verhalten bei Schnee- und Eisglätte

Liebe Eltern,

angesichts der derzeitigen Schneefälle, erinnern wir an die Regelung in der ÜSchO (§ 35) für den Fall außergewöhnlicher Wetterereignisse:

"Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist."

Wir bitten die Eltern das Fernbleiben des Kindes aufgrund von Glatteis oder Schnee nicht telefonisch im Sekretariat zu entschuldigen, sondern den Kindern am Folgetag ein Entschuldigungsschreiben mitzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung