Elternberatung

Die Lehrkräfte beraten „die Eltern in fachlichen, pädagogischen und schulischen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahl der Schullaufbahn und der Vorbereitung der Berufswahl“, heißt es in der neuen Schulordnung. 

Dies ist nichts Neues. Schon immer haben die Lehrer diese Aufgabe wahrgenommen

  • an Elternsprechtagen
  • an Elternabenden
  • in Einzelgesprächen

Diese Form der Elternberatung werden wir zu einer systematischen und strukturierten Elternberatung erweitern und in den beiden kommenden Schuljahren in den Klassen 5 und 6 erproben.

Von einer Systematisierung und Strukturierung der Elternberatung versprechen wir Lehrkräfte uns einen regelmäßigeren und intensiveren Austausch zwischen Elternhaus und Schule. Grundlagen dieses Austauschs und der Beratung sind zum einen die Ergebnisse, die beim Einsatz der vier Diagnoseverfahren gewonnen worden sind, und zum anderen die Informationen, die Sie als Eltern im Interesse Ihres Kindes uns Lehrkräften übermitteln.
Im 5. Schuljahr gibt es drei Beratungsgespräche (Termine). Bestimmte Beobachtungschwerpunkte, dienen hier als Gesprächsgrundlage. Bei den Gesprächen zwischen Eltern und Lehrer sind die Schüler in der Regel anwesend.

In dem oben zitierten Satz aus §8 der neuen Schulordnung wird deutlich, dass Schullaufbahnberatung und Berufswahlorientierung elementare Bestandteile der Elternberatung sind. Da aber die Wahl der Schullaufbahn und die Vorbereitung sowohl aus der Sicht der Eltern als auch aus der Sicht der Lehrkräfte von besonderer Bedeutung sind, wollen wir bei unserem virtuellen Rundgang durch die Rochus-Realschule plus am Ende der Klasse 6 einen Zwischenstopp einlegen.