Digitale Bildung an der
An unserer Schule sind
Frau Claudia Selt Koordinatorin für Bildung in der digitalen Welt und
Frau Jesika-Maria Matic Jugendmedienschutzbeauftragte.
Agenda
1. Jugendmedienschutz
2. Nutzungsvereinbarung
3. Digitaler Unterricht
1. Jugendmedienschutz: Einstellungen
• Beaufsichtigen Sie Ihr Kind am iPad!
• Die iPads verfügen über Jugendschutzfilter, die kritische Inhalte blockieren.
• Dies bezieht sich nicht auf YouTube-Inhalte und auf Apps!
• Apps, die in der Schule genutzt werden, werden zentral von der Kreisverwaltung auf die iPads aufgespielt.
▪ Kontrollieren Sie die iPads über die Möglichkeit der Apple-Familienfreigabe.
▪ Überlegen Sie sichsorgfältig, welche Apps für Ihr Kind sinnvoll sind.
▪ Achten Sie auf die Altersfreigaben der Apps.
▪ Besprechen Sie mit Ihren Kindern die Bildschirmzeiten.
Bildschirmzeit
Mit der Funktion der “Bildschirmzeit" sehen Sie genau, wie lange sich Ihr Kind mit bestimmten Apps auseinandersetzt.
Auf Grundlage dieser Informationen können Sie fundiert über die Nutzung der Geräte entscheiden und bei Bedarf Zeitlimits festlegen.
Sie können App-Limits und Auszeiten festlegen.
Inhaltsbeschränkungen
Sie können mit Hilfe von "Beschränkungen" bestimmte Apps und Funktionen des iPads sperren oder einschränken.
Auch Einstellungen für anstößige Inhalte, Käufe und Downloads sowie den Datenschutz können vorgenommen werden.
Bildschirmzeit-Code
Um Ihre Einstellungen für andere unzugänglich zu machen, sollten Sie diese mit einem Bildschirmzeit-Code absichern.
Apple-ID...
...notwendig zur Nutzung privater Apps und für die Jugendmedienschutzeinstellungen!
▪ Die Apple-ID ist ein persönliches Konto bzw. einAccount, mit dem sich ein Nutzer bei allen Apple-Diensten anmelden und dann auf sie zugreifen kann.
▪ Zu den Diensten zählen unter anderem Apple Music, App Store, iCloud, iMessage, FaceTime und der iTunes Store. Aber auch die Funktion „Mein iPhone suchen“ kann damit aktiviert werden.
▪ Die Apple-ID besteht aus der E-Mail-Adresse und demPasswort für die Anmeldung.
▪ Zudem beinhaltet sie persönliche Kontakt-und Sicherheitsdaten sowie hinterlegte Zahlungsmodalitäten.
▪ Für eine eigene Apple-ID muss man mindestens 16 Jahre sein.
▪ Lassen Sie Ihre Kinder keine eigene Apple-ID erstellen!
Familienfreigabe
▪ Sie können über die Familienfreigabe alle Familienmitglieder bei Apple organisieren.
▪ Kinder können eine eigene Kinder Apple- ID bekommen.
▪ Der Vorteil ist, dass alle Familienmitglieder an iCloud, iMessage, Game Center usw. beteiligt sind, aber die Erwachsenen die Kontrolle über die Inhalte haben.
Jugendmedienschutzkonzept
2. Nutzungsvereinbarung...
… nur mit Regeln wird uns die Zusammenarbeit gelingen!
▪ Die Regeln zur Nutzung der iPads wurden in unserer Nutzungsvereinbarung festgehalten.
▪ Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung werden sanktioniert.
▪ Einige wichtige Inhalte der Nutzungvereinbarung:
✓ Verlust und Schaden sind umgehend zu melden/beheben.
✓ Updates sind zu Hause zu erledigen.
✓ Die private Nutzung der iPads in der Schule ist untersagt.
3. Digitaler Unterricht
• Informatische Bildung (IB) in Kl. 5-7:
Umgang mit dem iPad, Grundlagen in Textverarbeitungs-, Kalkulations- und Präsentationsprogrammen werden gelehrt
→ Vertiefung in übrigen Fächern,
Nutzung verschiedener Apps; zunehmend auch fachbezogene Projekte mit externen Partnern (TH Bingen, Boehringer etc.)
• Informatik in Kl.5:
Kennenlernen des Computers und seiner Bestandteile, erste Programmierübungen
• ab Kl.8: schuleigenes Wahlpflichtfach „Informatik“
weitere Projekte mit externen Partnern (TH Bingen, Boehringer etc.), Ablegen des ICDL (internationaler Computerführerschein) möglich