Selbstregistrierung für Erziehungsberechtigte
Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes wurde die eMailadresse des ersten Erziehungsberechtigten in das Schulverwaltungsprogramm aufgenommen. Mit dieser Mailadresse können Sie sich als Benutzer selbst registrieren. Der Benutzerzugang kann selbstverständlich gerne an den zweiten Erziehungsberechtigten weiter gegeben werden - aber in keinem Fall an ihre minderjährigen Kinder. Eine detaillierte Anleitung zur Selbstregistrierung finden Sie hier.
!!!WICHTIG!!!
Sicherlich verstehen Sie, dass wir Ihnen diese Dienste ausschließlich dann zur Verfügung stellen können, wenn gewährleistet ist, dass Ihre Benutzerzugänge vor Fremdzugriffen – insbesondere vor Ihren Kindern – geschützt sind und übertragen Ihnen gleichzeitig die alleinige Verantwortung über Ihren Benutzerzugang.