Für den Gebrauch der iPads in der Schule sind folgende Vereinbarungen getroffen worden: Sie sollen den ungestörten, friedlichen und sicheren Gebrauch in unserer Schulgemeinschaft und im Schulbetrieb gewährleisten.
Es dürfen nur iPads in der Schule genutzt werden, die in das Mobile Device Management der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingebunden wurden.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit übernehmen die Eltern /Sorgeberechtigten die Verantwortung der iPad-Nutzung im Sinne des Jugendmedienschutzes im privaten Bereich. Dies umfasst insbesondere die Altersbeschränkungen der installierten Apps und die Nutzungszeiten. Beratung hierzu erhalten Eltern auf Elternabenden, in Sprechstunden und durch Informationen auf der Schulwebseite. Die Nutzungsvereinbarung wird regelmäßig überarbeitet.
Lehrkräfte sind jederzeit berechtigt das iPad einzusehen.
Ich verpflichte mich, ...
(1) das iPad ab 7:30 Uhr nur nach Absprache oder Aufforderung einer Lehrperson zu nutzen.
(2) in der Schule das iPad nicht für private Zwecke zu nutzen (z.B. Chats, Spiele).
(3) in der Schule nur nach Aufforderung WLAN, AirDrop und den Ton einzuschalten.
(4) App-Installationen nicht in der Schulzeit vorzunehmen.
(5) weder heimlich Fotos, Videos oder Mitschnitte zu machen noch zu versenden.
(6) nur zu Unterrichtszwecken und mit Erlaubnis von jemandem ein Foto oder Video aufzunehmen.
(7) die Kontrolle der App „Classroom“ im Unterricht nicht zu umgehen.
(8) nur mein eigenes iPad zu nutzen.
(9) mein iPad und Stift immer ausreichend aufgeladen in die Schule mitzubringen.
(10) private APPs nur nach Rücksprache mit meinen Eltern zu installieren. Private APPs sortiere ich auf die letzte Bildschirmseite.
(11) die Mitteilungen der privaten APPs auszuschalten.
(12) Aktualisierungen zu Hause vorzunehmen.
(13) vorsichtig mit dem iPad umzugehen.
(14) erst mit dem iPad zu arbeiten, wenn ich sitze.
(15) mein iPad nur mit sauberen Händen zu benutzen.
(16) beim Benutzen des iPads nicht zu essen und zu trinken.
(17) mein iPad nach dem Arbeiten in meine Tasche zu räumen und es auch in den Pausen und zum Transport dort zu belassen.
(18) ein defektes oder verloren gegangenes Leih-iPad der Kreisverwaltung sowie einen defekten oder verloren gegangenen iPad-Stift sofort der Schul-IT zu melden.
(19) mein iPad und meinen iPad-Stift im Schadensfall schnellstmöglich reparieren zu lassen.
(20) meine Passwörter an einem sicheren Ort aufzubewahren und jederzeit in der Schule und zu Hause bei den Hausaufgaben darauf zugreifen zu können.
(21) in Nachrichten eine respektvolle Sprache zu verwenden.
(22) keine jugendgefährdenden, verfassungsfeindlichen und beleidigenden Inhalte auf dem iPad aufzurufen oder zu posten.
Verstöße gegen diese Vereinbarungen werden als Klassenbucheintrag dokumentiert und können folgende Konsequenzen haben:
• Gespräch mit dem/der Schüler/-in
• Mitteilung an die Eltern/ Sorgeberechtigten
• Tadel
• persönliches Gespräch mit den Eltern/ Sorgeberechtigten
• Reflexionsaufgabe
• Herabsetzung der Verhaltensnote
Diese Nutzungsvereinbarung wurde in der Gesamtkonferenz am 11.10.2023 verabschiedet
und tritt am 12.10.2023 in Kraft. Sie gilt in allen Pausen, im Unterricht und
an allen Orten im Schulgebäude und auf dem Schulhof.